Arbeits-, Wege-, Dienst- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfallversicherungsträger versichert.
Die Behandlung in diesen Fällen ist speziell qualifizierten Ärzten (in der Regel sog. D-Ärzte), die von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigt wurden, vorbehalten.
Dr. med. Karl-Heinz Attenberger und Christian Ziegelmaier sind als D-Ärzte zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassen.
Akute Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle werden in unserer Gemeinschaftspraxis als Notfälle sofort behandelt. Wir übernehmen für Sie auch die Verwaltungsformalitäten und kümmern uns um die Kooperation aller beteiligten Institutionen.